Wirtshauspaket: Regierung präsentiert 500 Millionen Euro schweres Hilfspaket für die österreichische Gastronomie
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Gestern kündigte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz ein umfangreiches Hilfspaket für die Gastronomie an. Heute präsentierte Kurz gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer die Details des versprochenen Pakets.
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Gestern kündigte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz ein umfangreiches Hilfspaket für die Gastronomie an.
Kurz: Gastronomie ist Teil der österreichischen Seele
„Damit das Wirtshausleben, so wie wir es lieben und kennen, wieder zur Normalität zurückkehren kann, wollen wir ein eigenes Unterstützungspaket schnüren und mit verschiedenen finanziellen Entlastungen den Betrieben den Start in den kommenden Monaten erleichtern“, sagte Kanzler Kurz.
Heute präsentierte Kurz gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer die Details des versprochenen Pakets.
500 Millionen Euro für Österreichs Gastronomie
Die Zahl der Neuansteckungen in Österreich sei laut Kurz gering – das sei die Basis dafür, die Wirtschaft wieder hochfahren zu können. Die Gastronomie, die am Freitag, 15. Mai wieder öffnen darf, sei Teil der österreichischen Seele.
Mit der Öffnung allein sei es aber nicht erledigt: Eine schwierige Phase stehe bevor, so Kurz, deshalb gebe es ein Wirtshauspaket. Die Wirte sollen mit einem Paket in der Höhe von 500 Millionen Euro – von der Sendkung der Mehrwertssteuer für antialkoholische Getränke bis hin zu Unterstützungen für Gasthäuser im ländlichen Raum – steuerlich entlastet werden. Kurz appelliert einmal mehr an die Bevölkerung: Kaufen Sie regional und konsumieren Sie regional.
Kogler: Schritt zurück zur vielgerühmten Gastlichkeit
Vizekanzler Werner Kogler betont, dass man beim Gastronomiepaket besonders auf Steuererleichterungen setze, da man hier gut drehen könne, auch langfristig. Kogler appelliert an die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, denn es handle sich um eine „schrittweise Öffnung“ und es gehe immer noch darum, eine zweite Welle der Coronavirus-Pandemie zu vermeiden.
Mit dem nun präsentierten Paket komme man laut Kogler aber einen Schritt näher zurück zur vielgerühmten „Gastlichkeit“, die in Österreich hochgehalten wird, so der Vizekanzler.
Laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger zeige eine Online-Umfrage der Wirte, dass noch immer viele Fragezeichen offen seien. Von der Corona-Krise seien rund 41.000 Betriebe betroffen und mehr als 145.000 Mitarbeiter sollen von den Hilfsmaßnahmen der Regierung profitieren.
Was ist im Hilfspaket für die Gastronomie enthalten?
- Die Umsatzsteuer für alkoholfreie Getränke wird von zwanzig auf zehn Prozent gesenkt werden, das ist der Mindestsatz. Für alkoholische Getränke ist eine Senkung aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich.
- Die Obergrenze für pauschalierte Betriebe wird von 255.000 auf 400.000 Euro gehoben. Das sei vor allem für Wirtshäuser im ländlichen Raum eine Entlastung.
- Die Schaumweinsteuer wird abgeschafft. Schaumweine sind seit 2014 in Österreich mit einem Euro pro Liter besteuert.
- Die Einstellung von Aushilfskräften soll erleichtert werden, was für eine Entbürokratisierung sorgen soll.
- Die Steuerfreiheit von Essensgutscheinen wird von 4,4 auf 8 Euro erleichtert.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird von 50 auf 75 Prozent erhöht
Mobilitätspauschale für Dorfwirtshäuser von zwei auf sechs Prozent angehoben. Die Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird von 50 auf 75 Prozent erhöht, ebenso die Steuerfreiheit für Essensgutscheine (von 4,4 auf 8 Euro).
Die Steuererleichterungen werden laut Kanzler Kurz mit 1. Juli in Kraft treten. Bis dahin gilt also etwa noch 20 Prozent Mehrwertsteuer auf antialkoholische Getränke. Maßnahmen wie die Senkung der Umsatzsteuer sind vorerst bis Ende des Jahres angedacht. Die Obergrenze für pauschalierte Betriebe werde eine langfristige Maßnahme sein. Es gehe darum den Restaurants eine Planungssicherheit zu geben.
Auf den ersten Blick nicht direkt für die Gastronomie hilfreiche Maßnahmen, wie bei den Essensgutscheinen, sollen den Konsum steigern und dadurch indirekt der Gastronomie behilflich sein. Tourismusministerin Köstinger bittet weiters alle Gastronomen die nun verkündeten Erleichterungen nicht durch Preissenkungen an ihre Gäste weiterzugeben, da ansonsten der Hilfs-Effekt für die Branche nicht wirken würde.
Für die Nachtgastronomie, die anders als etwa Restaurants nicht am Freitag öffnen darf, werde es andere Maßnahmen geben, die frühestmöglich präsentiert werden sollen.