Wiener Wirte drohen Regierung mit Verfassungsklage
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Wie die Tageszeitung „Kurier“ berichtet, formiert sich derzeit eine Gruppe an Wirten, die eine Verfassungsklage anstreben.
Verletzung des Gleichheitssatzes
Grund dafür sei eine Verletzung des Gleichheitssatzes: Denn das Covid-19-Maßnahmengesetz der Bundesregierung hat für unterschiedliche Unternehmen ganz unterschiedliche Konsequenzen.
Grundsätzlich können Unternehmer bei Verdienstentgang Ansprüche nach dem Epidemiegesetz geltend machen. Für Gastronomen und Hoteliers gilt jedoch eine Verordnung des Sozialministers, die das Epidemiegesetz aushebelt, führt „Kurier“ aus.
„Gemäß Covid-19-Maßnahmengesetz soll das Epidemiegesetz nicht zur Anwendung kommen. Außerdem treffen die Maßnahmen Betriebe je nach deren Größe wohl auch unterschiedlich hart, was im Ergebnis ebenfalls eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bedeuten kann“, erläutert der Wiener Anwalt Mathias Dechant gegenüber der Zeitung.
Die Kanzlei Dechants habe laut „Kurier“ bereits eine beträchtliche Anzahl an Unternehmern vereint, die dies weiterverfolgen möchten – weitere Interessenten könnten sich noch anschließen.