Teure Klage
Doppelt bestraft
Im Frühjahr mussten die Besitzer feststellen, dass ihr 4-Sterne-Hotel in Bonn auf der Booking-Platform Expedia ohne Fotos gelistet wurde. Sie glaubten, wegen Nicht-Einhaltung der Best-Preis-Klausel bestraft zu werden.
Es wurde eine Klage beim Landesgericht Köln wegen klarem Wettbewerbsnachteil gegen Expedia eingericht. Wie die AHGZ berichtet, wurde die Klage abgewiesen.
Somit muss das Rheinhotel Dreesen eine doppelte Strafe hinnnehmnen. Neben der abgwiesenen Klage, müssen jetzt die Kosten für das Verfahren auch noch selbst bezahlt werden.
Brisantes Detail: Im Gegensatz zu HRS und Bookin.com, wurde der Platform Expedia die Forderung der Best-Preis-Klausel noch nicht untersagt. Das Verfahren läuft zwar bereits, ein rechtskräftiges Urteil steht allerdings noch aus.