Südtirols Gastronomie darf am 18. Mai öffnen
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Südtirol geht bei den Lockerungen nach dem Corona-Lockdown nun doch einen eigenen Weg.
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Landesgesetz sichert Sonderweg
Möglich macht dies ein Landesgesetz, das der Südtiroler Landtag in der Nacht auf Freitag mit 28 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen und einer Gegenstimme beschlossen hat. In Rom hatte es eigentlich geheißen, dass Sonderwege für Regionen erst ab 18. Mai zulässig seien.
Das neue Landesgesetz schafft wieder mehr Bewegungsfreiheit und ermöglicht die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Tätigkeit und der Arbeit. Mit Inkrafttreten des Gesetzes – vermutlich Freitagnachmittag – können somit der gesamte Einzelhandel, alle Produktionstätigkeiten avon Industrie, Handwerk und Handel sowie die Sozialdienste ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
Am 11. Mai folgen sämtliche Dienstleistungen, darunter auch Friseure und Schönheitssalons, aber auch die Gastronomie, der Kunst-, Kultur- und Museumsbetrieb samt Bibliotheken und Jugendzentren. Kinderbetreuung kann ab 18. Mai wieder angeboten werden. Mit 25. Mai können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen und Seilbahnanlagen wieder in Betrieb gehen.