Kreise: Großveranstaltungen in Deutschland bis 31. August grundsätzlich untersagt

Vom Verbot betroffen sind unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen.
April 15, 2020

 

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Großveranstaltungen sollen in Deutschland wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden.

Betroffen seien auch Fußballspiele. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch auf dieses prinzipielle Verbot.

Konkrete Regelungen sollen von Ländern getroffen werden

Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen demnach von den Länder getroffen werden. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen.

Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es.

Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.

HINWEIS: Die CHEFDAYS Germany finden nach jetzigem Stand wie geplant statt.

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