Kostenloses Leitungswasser: Pflicht oder Bonus?
Nach dem Essen, zum Kaffee oder während ein paar Gläschen Wein wirkt ein Schluck Leitungswasser wahre Wunder – es vertreibt unerwünschten Geschmack und verdünnt den zu sich genommenen Alkohol. Deshalb wird der so genannte „Gänsewein“ von Gästen oft zum Essen bestellt, oft in der Hoffnung, das Wasser aus dem Hahn kostenlos genießen zu dürfen. Diese Rechnung haben viele Gäste jedoch ohne den Gastwirt gemacht. Denn dieser ist ganz und gar nicht dazu verpflichtet, Leitungswasser gratis an seine Gäste auszuschenken.
Voraussetzung für die Vergütung von Leitungswasser im Restaurant ist es jedoch, dieses mit seinem Preis im Getränkeangebot der Speisekarte zu verzeichnen. Die Pflicht, Kunden im Voraus über den entsprechenden Betrag einer Leistung aufzuklären, gilt also auch für das beliebte Leitungswasser, so NTV.
Kleiner Tipp: Mit etwas Freundlichkeit und entsprechendem Trinkgeld, verfliegt das Lächeln des Kellners auch bei der Frage nach gratis Wassernachschub nicht. Wenn doch, muss man als durstiger Gast eben ein paar Münzen lockern oder das Besucher-WC aufsuchen. Hier gibt’s ja bekanntlich auch Leitungswasser …
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