Herkunftskennzeichnung in Gastronomie startet

Am 1. September 2023 tritt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung in Kraft. Was man darüber wissen muss.
August 31, 2023 | Fotos: Shutterstock, BML/Hemerka

Es ist ein innerhalb der Gastro-Branche heiß umstrittenes Thema: die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Während einige Gastronomen und Branchenvertreter sich gegen eine Verpflichtung aussprechen, tritt die Regelung für einen Teil der Gastronomie, nämlich der Gemeinschaftsverpflegung, in Österreich mit 1. September in Kraft. Was bedeutet das für Betreiber von Großküchen – und ist eine ähnliche Vorschrift auch für Restaurants und Bars absehbar?

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Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch

Mehr Transparenz am Teller

Es ist ein innerhalb der Gastro-Branche heiß umstrittenes Thema: die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Während einige Gastronomen und Branchenvertreter sich gegen eine Verpflichtung aussprechen, tritt die Regelung für einen Teil der Gastronomie, nämlich der Gemeinschaftsverpflegung, in Österreich mit 1. September in Kraft. Was bedeutet das für Betreiber von Großküchen – und ist eine ähnliche Vorschrift auch für Restaurants und Bars absehbar?

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Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch

Mehr Transparenz am Teller

Konkret besagt die neue Regelung, dass österreichische Gemeinschaftsverpfleger ab Freitag die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie Eiern und Eiprodukten anführen müssen. Dabei ist es nicht nötig, den Betrieb anzugeben, von dem das jeweilige Produkt kommt. Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.

Diese Regelung trifft alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat. Für andere Gastronomiebetriebe bleibt die Herkunftskennzeichnung freiwillig. Allerdings müssen jene, die sich dafür entscheiden, sicherstellen, dass die Angaben zutreffend und nicht irreführend gestaltet sind.

Wie muss gekennzeichnet werden?

In deutlich lesbarer und gut sichtbarer Form. Zum Beispiel kann die Herkunft von tierischen Produkten durch einen Aushang oder in der Speisekarte ausgelobt werden. Das gilt für alle Gerichte, in denen Fleisch, Milch oder Eier verwendet werden. In der Regel wird das ein Land, ein Bundesland oder eine Region sein. Wenn Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, darf die Herkunft auch „EU“ oder „Nicht-EU“ lauten. Wechseln Kantinen das Bezugsland von Produkten, ist auch eine Angabe eines Prozentanteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich. Für die Kontrolle ist die Lebensmittelaufsicht der Länder zuständig. Im Falle eines Verstoßes gibt es erstmal nur eine Belehrung, in weiterer Folge sind Verwaltungsstrafen vorgesehen.

Kommt die Kennzeichnungspflicht in Restaurants?

Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Restaurants ist derzeit nicht vorgesehen. Die Entscheidungsträger ließen aber in einem Statement durchklingen, dass sie sich weiterhin für mehr Transparenz in der Gastronomie einsetzen werden. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sieht in der neuen Regelung einen „starken Hebel, mit dem wir erstmals Erfahrung in der Umsetzung gewinnen. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Transparenz auf unseren Tellern einsetzen“, kündigte er an.

Ich bin überzeugt, dass wir bei der Gemeinschaftsverpflegung einen wichtigen ersten Schritt gesetzt haben
Gesundheitsminister Johannes Rauch

Eine bessere Kennzeichnung sei immer ein Gewinn für Konsumentinnen und Konsumenten, sagte dazu Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Viele Kantinen werden ihr Einkaufsverhalten dementsprechend ändern und mehr auf Herkunft und Qualität achten. Ich bin überzeugt, dass wir bei der Gemeinschaftsverpflegung einen wichtigen ersten Schritt gesetzt haben, der eine Dynamik hin zu mehr Transparenz in allen Bereichen erzeugen wird.“

Organisationen wie Greenpeace fordern eine Ausweitung auf alle Bereiche der Gastronomie. Vor Kurzem stoß auch die Landwirtschaftskammer die Debatte neu an, nachdem verdorbenes Geflügelfleisch aus Polen zu 27 Salmonellenvergiftungen führte und einem 63-Jährigen sogar das Leben kostete. Kein Verständnis dafür hat Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Eine Herkunftskennzeichnung würde nichts über die Qualität aussagen. „Weitere bürokratische Belastungen der Branche, die ohnehin an allen Ecken und Enden zu kämpfen hat, sind ein ‚No-Go‘!“, sagt er. Auch Gastronom und Hotelier Sepp Schellhorn widersprach den Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie. Österreich sei schlicht zu klein, um die Bedürfnisse der Gäste mit ausschließlich heimischen Produkten zu befriedigen.

Bis über eine Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie entschieden wird, dauert es ohnehin noch. In einem nächsten Schritt soll erst eine Herkunftskennzeichnung in verarbeiteten Lebensmitteln folgen. Hier wird ein Vorschlag der EU-Kommission erwartet, um EU-weite Vorschriften zu schaffen. Wem regionale Lebensmittel in der Gastronomie wichtig sind, kann seine Lokale bereits jetzt nach diesen Kriterien auswählen: Die AMA Genuss Region Betriebe haben sich zur Verwendung regionaler Zulieferer verpflichtet.

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