Die neue Mehrwegpflicht: Fragen und Antworten

Ab heuer muss für To-go-Gerichte auch Mehrweggeschirr angeboten werden. Was das neue Gesetz für die Gastronomie bedeutet.
Januar 5, 2023

Milliarden von Bechern und Verpackungen landen jährlich im Müll. Mit dem To-go-Boom der Coronapandemie ist das Problem noch größer geworden. Ein neues Gesetz soll den unnötigen Müll reduzieren. Seit Jahresbeginn gilt die Mehrwegangebotpflicht für die To-go-Gastronomie in Deutschland. Das heißt, wer Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbietet, muss zusätzlich zu Einweggeschirr (das weiterhin erlaubt ist) wiederverwendbare Behälter bereitstellen.

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In manchen Betrieben schon gang und gäbe, seit Beginn des Jahres Pflicht: Das Angebot von Mehrwegverpackungen

Milliarden von Bechern und Verpackungen landen jährlich im Müll. Mit dem To-go-Boom der Coronapandemie ist das Problem noch größer geworden. Ein neues Gesetz soll den unnötigen Müll reduzieren. Seit Jahresbeginn gilt die Mehrwegangebotpflicht für die To-go-Gastronomie in Deutschland. Das heißt, wer Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbietet, muss zusätzlich zu Einweggeschirr (das weiterhin erlaubt ist) wiederverwendbare Behälter bereitstellen.

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In manchen Betrieben schon gang und gäbe, seit Beginn des Jahres Pflicht: Das Angebot von Mehrwegverpackungen

Wo gilt das Gesetz?

Betroffen sind vorerst nur Verpackungen, die Plastik enthalten. Pizzakartons ohne Kunststoffbeschichtung dürfen also weiterhin ohne alternatives Angebot verwendet werden. Voraussetzung, dass Kunden Mehrwegverpackungen verlangen dürfen, ist die Größe des Betriebs. Restaurants, Bäckereien oder Lieferdienste, aber auch Kantinen und Supermärkte, die Essen zum Mitnehmen anbieten, ab einer Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und mit mindestens fünf Angestellten müssen wiederverwendbare Verpackungen anbieten.

Kleinere Geschäfte wie Imbisse müssen keine eigenen Mehrweggefäße anbieten, dafür müssen sie auf Wunsch von Kunden mitgebrachte Gefäße befüllen. Ketten, zum Beispiel Bahnhofsbäckereien, dürfen von der Ausnahme für kleine Filialen Gebrauch machen. Alle Gastronomiebetriebe sind jedenfalls in der Pflicht, Kunden über die Möglichkeit alternativer Verpackungen zu informieren – etwa durch einen Aushang.

Welche Strafen drohen?

Ein Verstoß gegen das Gesetz kann zu einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro führen. Kontrolliert wird von den zuständigen Behörden der Bundesländer. Auch die Deutsche Umwelthilfe hat Medienberichten zufolge stichprobenartige Kontrollen angekündigt.

Darf Mehrweg mehr kosten?

Nein. Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer verkauft werden. Dafür darf ein Pfand erhoben werden, das bei der Rückgabe vollständig erstattet wird. Die Gastronomiebetriebe müssen Pfandgefäße selbst reinigen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Mehrwegpflicht umzusetzen. Eigene Gefäße aus Kunststoff, Glas oder Keramik sind ebenso zulässig wie Pool-Systeme von Anbietern wie rebowl oder Relovo. In Österreich gilt die Firma Cup Solutions als Vorreiter in Sachen Kreislaufwirtschaft und bietet in Wien oder Graz schon seit Jahren Mehrweglösungen an. Laut Geschäftsführer Christian Chytil habe eine aktuelle Studie gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung bevorzugt zu Mehrwegbechern greifen, wenn sie die Wahl hätten. Für die Miete von Mehrwegbechern fällt in der Regel eine monatliche Pauschale oder Gebühr an. Zur Nachverfolgung der Gefäße greifen viele Betreiber auf Kundenkarten oder Apps zurück.

Wie reagiert die Branche?

Neben positiven Stimmen gibt es vonseiten der Branchenvertreter auch Kritik am neuen Gesetz. Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands in Sachsen-Anhalt, Michael Schmidt, fürchtet, dass das System scheitern wird: „Wir müssen ab sofort den gleichen Preis für Ein- und Mehrweg verlangen. Da nehmen die Gäste gar nicht erst mit und die Lebensmittel landen auf dem Müll“, sagte er der dpa. Er könne sich vorstellen, dass viele Betriebe gar nicht mehr anbieten werden, Lebensmittel zu verpacken.

Für die Deutsche Umwelthilfe andererseits geht das Gesetz nicht weit genug; eine Steuer auf klimaschädliche Einwegverpackungen hätte mehr gebracht als das freiwillige Angebot, findet Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Für Schmidt gibt es noch offene Fragen, etwa, ob es auch für Lebensmittel, die der Betrieb schon vorverpackt bestellt, ein Mehrwegangebot beim Weiterverkauf geben muss. In den nächsten Monaten werde sich zeigen, welche Auswirkungen die Pflicht auf einzelne Unternehmen habe.

Letztlich hängt von den Konsumenten ab, wie stark das Mehrwegangebot angenommen werden wird. „Es ist eine Chance, dass wir uns zu einer Kreislaufwirtschaft entwickeln“, meint Umweltökonomieexpertin Marlen Gabriele Arnold von der TU Chemnitz gegenüber der Zeit. „Das ganze System hängt von unserem Verhalten ab.“

Weiterführende Informationen im FAQ des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz: www.bmuv.de

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