Corona-Einschränkungen beendet – Nur ein Bundesland bleibt bei 3G
Seit dem Wochenende gibt es keine Maskenpflicht mehr in öffentlichen Räumen in Deutschland – ausgenommen bundesweit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Nahverkehr. Pflicht bleiben Masken auch in ICE, Intercity und beim Fliegen.
In der Gastronomie gibt es demnach keine Vorgaben mehr. Betreiber können allerdings selbst entscheiden, die Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen fortzuführen.
Als einzige Bundesländer haben bisher Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern von der Hotspot-Regelung Gebrauch gemacht. In Hamburg gilt demnach weiterhin die Maskenpflicht in Hotels und Restaurants, dafür aber keine Zugangsbeschränkungen nach 2G oder 3G mehr. Nur bei Tanzveranstaltungen ist weiterhin ein 2G-Plus-Nachweis erlaubt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut neuer Verordnung nicht nur Madkenpflicht und Abstandsregeln, sondern auch Zugangsbeschränkungen. 3G-Regeln gibt es weiterhin in Innenräumen von Hotels und Restaurants. Zudem können sich Betriebe für die 2G-Option entscheiden. Für die Nachtgastronomie gilt 2G-Plus.