Bierkartell-Prozess: Carlsberg erneut vor Gericht

Der Brauerei-Gigant Carlsberg sollte neben zahlreichen anderen Brauereien über 62 Millionen Euro Strafe wegen verbotener Preisabsprachen zahlen. Jetzt will Carlsberg einen Freispruch.
August 30, 2021 | Fotos: Shutterstock

Im Jahr 2014 hatte die Wettbewerbsbehörde gegen zahlreiche nahmhafte Brauereien wie Bitburger, Warsteiner, Veltins, Radeberger, Krombacher und Carlsberg Geldbußen von insgesamt mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Der Grund: Im Jahr 2007 sollen sie sich verbotenerweise über Preiserhöhungen abgesprochen haben. Mehr als 13 Jahre später ist der Fall immer noch vor Gericht. Carlsberg Deutschland will die Strafe von über 62 Millionen Euro nicht anstandslos schlucken und hat Einspruch erhoben. „Am Endes des Verfahrens kann aus unserer Sicht nur ein Freispruch für Carlsberg stehen“, sagte der Rechtsanwalt der Firma, Jürgen Wessing, zum Prozessauftakt.

Bierbrillen, Malz und Hopfen auf Holzhintergrund
Der dänische Bierbrauer Carlsberg will die Strafe wegen verbotener Preisabsprachen endlich vom Tisch haben

Im Jahr 2014 hatte die Wettbewerbsbehörde gegen zahlreiche nahmhafte Brauereien wie Bitburger, Warsteiner, Veltins, Radeberger, Krombacher und Carlsberg Geldbußen von insgesamt mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Der Grund: Im Jahr 2007 sollen sie sich verbotenerweise über Preiserhöhungen abgesprochen haben. Mehr als 13 Jahre später ist der Fall immer noch vor Gericht. Carlsberg Deutschland will die Strafe von über 62 Millionen Euro nicht anstandslos schlucken und hat Einspruch erhoben. „Am Endes des Verfahrens kann aus unserer Sicht nur ein Freispruch für Carlsberg stehen“, sagte der Rechtsanwalt der Firma, Jürgen Wessing, zum Prozessauftakt.

Bierbrillen, Malz und Hopfen auf Holzhintergrund
Der dänische Bierbrauer Carlsberg will die Strafe wegen verbotener Preisabsprachen endlich vom Tisch haben

Seit Freitag verhandelt das Oberlandesgericht Düsseldorf erneut über den Einspruch von Carlsberg. Die beschuldigten Brauereien sollen 2008 fast gleichzeitig den Preis pro Bierkiste um einen Euro angehoben haben. Das Bundeskartellamt hält an den Vorwürfen fest, die Carlsberg abstreitet.

Gerichts-Marathon geht in die nächste Runde

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nach der das Verfahren gegen Carlsberg wegen Verjährung eingestellt worden war, wurde im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Deshalb müssen jetzt wieder alle Zeugen vor Gericht. Ein Urteil wird Anfang September erwartet.

Der Konzern zeigt sich siegessicher. „Carlsberg hat keine Preise abgesprochen“, behauptet Wessing klipp und klar.

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