Verband: Bund muss weitere Verschuldung der Gastronomie stoppen
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Viele Gastronomen in Deutschland fürchten angesichts des verlängerten Corona-Kontaktverbots um ihre Existenz. „Kein Unternehmer kann auf eine so lange Zeit diese enormen Umsatzausfälle kompensieren“, warnte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen-Anhalt in einer Mitteilung am Freitag.
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Viele Gastronomen in Deutschland fürchten angesichts des verlängerten Corona-Kontaktverbots um ihre Existenz. „Kein Unternehmer kann auf eine so lange Zeit diese enormen Umsatzausfälle kompensieren“, warnte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen-Anhalt in einer Mitteilung am Freitag.
Verband fordert Erhöhung von Kurzarbeitergeld
Um eine Pleitewelle zu vermeiden, fordert der Verband, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Derzeit zahlt die Arbeitsagentur Angestellten in Kurzarbeit 60 Prozent des entgangenen Lohns, Eltern 67 Prozent.
Darüber hinaus fordert Dehoga, künftig auch für in Restaurants angebotenes Essen den verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anzuwenden. Momentan gilt dieser nur für Speisen, die mitgenommen werden, Essen im Restaurant wird hingegen mit 19 Prozent besteuert.
Schuldenlast der Gastronomen soll mit Rettungsfonds gemindert werden
Mit einem „Rettungs- und Entschädigungsfonds“ solle außerdem die Schuldenlast der Gastronomen gemindert werden, fordert Dehoga. „Eine hohe Verschuldung dieser Branche darf nicht weiterhin entstehen, da diese durch Überschuldungen zu dauerhaften Schließungen führen werden.“
Der Verband hatte sich Mitte der Woche enttäuscht über die Vereinbarungen von Bund und Ländern gezeigt. Demnach dürfen in der kommenden Woche zwar Einzelhändler wieder öffnen. Gastwirte müssen ihre Läden hingegen weiter geschlossen halten. Sachsen-Anhalts Landesregierung stellte am Donnerstag in Aussicht, dass die Restaurants nach Ablauf der neuen Regeln am 3. Mai mit ersten Lockerungen rechnen können.