Österreich: Gastronomie-Verordnung rechtsgültig, keine Neuerungen
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Die Verordnung zur Öffnung der österreichischen Gastronomiebetriebe ist rechtsgültig veröffentlicht worden. Sie enthält keine Neuerungen gegenüber jenen Maßnahmen, die am Freitag in einer Pressekonferenz genannt wurden:
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Die Verordnung zur Öffnung der österreichischen Gastronomiebetriebe ist rechtsgültig veröffentlicht worden. Sie enthält keine Neuerungen gegenüber jenen Maßnahmen, die am Freitag in einer Pressekonferenz genannt wurden:
– Das Betreten der Lokale ist zwischen 06:00 Uhr und 23:00 Uhr erlaubt. Restriktivere Sperrstunden bleiben davon unberührt.
– Der Konsum von Speisen und Getränken darf nicht in „unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle“ erfolgen.
– Der Abstand zwischen den Gruppen an den Tischen muss mindestens ein Meter sein, kann aber unterschritten werden „wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann“.
– Am Tisch dürfen maximal vier Erwachsene zuzüglich deren minderjährige Kinder sitzen – oder sie müssen aus einem Haushalt kommen. Eine Nachweispflicht ist nicht angeführt.
– In geschlossen Räumen müssen die Gäste zu den Tischen gebracht werden.
– Die Beschäftigten müssen bei Kundenkontakt Mund und Nase bedecken.
– Am Tisch dürfen keine Gegenstände zur gemeinschaftlichen Verwendung stehen.
– Im Lokal muss beim Betreten zu fremden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden und in geschlossenen Räumen müssen Mund und Nase bedeckt werden. Beim Verlassen des Tisches gilt wieder der Mindestabstand von einem Meter. Eine Regel von Mund-Nasenschutz auf dem WC findet sich nicht.
– Verpflichtung zur Reservierung findet sich in der Verordnung keine.