Mit diesen Vorschriften darf Österreichs Gastronomie am 15. Mai öffnen
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Mit diesen Sicherheitsvorkehrungen und Hygienevorschriften dürfen Österreichs Gastronomiebetriebe wieder öffnen:
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Wie Österreichs Tourismusministerin Elisabeth Köstinger heute bekannt gab, dürfen ab 15. Mai alle Gastronomiebetriebe – vom Restaurant, Gasthaus, Wirtshaus über Kaffeehaus bis hin zum Espresso oder Pub – vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr wieder aufsperren.
Mindestabstand und Reservierungen
Auf jedem Tisch in einem Lokal dürfen maximal vier Erwachsene und dazugehörige Kinder sitzen. Es gilt pro Tisch ein Mindestabstand von einem Meter, dieser gilt nicht für Personen, die am selben Tisch sitzen.
Vor dem Besuch des Lokals soll ein Tisch reserviert werden, um Warteschlangen zu vermeiden. Es wird keine freie Sitzwahl in Lokalen geben und der Schankbetrieb an der Theke bleibt ebenfalls untersagt.
Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Gäste
Gäste müssen beim Eintreten einen Mund-Nasen-Schutz tragen – auch wenn sie sich im Gastraum bewegen. Am Tisch dürfen sie diesen abnehmen.
Wenn Betreiber und Mitarbeiter Kundenkontakt haben, müssen sie ebenfalls Schutzvorrichtungen tragen (Masken oder Face-Shield). Von dieser Regelung sind Küchen- und Lagerarbeiter ausgenommen, da es hier keinen Gästekontakt gibt. Das Tragen von Masken oder Face-Shields gilt allerdings auch in der Küche, wenn die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Am Tisch dürfen sich keine Gegenstände befinden, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Salzstreuer, Brotkorb, Besteck-Steher und Ähnliches. Tourismusministerin Köstinger appelliert am Ende der Bekanntgabe nochmals an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Wirtschaftskammer: Öffnung der Gastronomie weit über die Branche hinaus von Bedeutung
Für Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ist die Wiedereröffnung der Gastronomie weit über die Betriebe und deren Mitarbeitern und Gäste hinaus von Bedeutung.
Dadurch würden laut Pulker nicht nur Einkommen und Beschäftigung in der Branche selbst gesichert, sondern auch bei vielen Zulieferern, die die Gastronomie als einen wichtigen Partner brauchen – von den Brauereien und der Getränkeindustrie über die regionale Landwirtschaft bis hin zu Gewerbebetrieben, wie Tischlereien.
„Das Wiederhochfahren der Gastronomie ist damit ein wichtiger Lichtblick für viele Menschen in unserem Land und in den Regionen“, sagt Pulker und betont: „Wir hoffen, dass so bald wie möglich wieder Kontinuität in den betrieblichen Alltag einkehrt und sich die Situation in den kommenden Wochen weiter entspannt. Wir nehmen die Verantwortung jedenfalls sehr ernst und ich bin überzeugt, dass die Betriebe die im Interesse der Gesundheit notwendigen Schutzmaßnahmen bestmöglich umsetzen werden.“
Zwei Wochen nach der Gastronomie, am 29. Mai, dürfen Beherbergungsbetriebe wieder öffnen.