Deutschlands neue Corona-Hilfen und wer davon profitiert
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Restaurants und Kneipen eine Steuersenkung und viele Beschäftigte mehr Kurzarbeitergeld: Die schwarz-rote Koalition will noch einmal nachlegen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Das kostet Milliarden. Was genau die Spitzen der Koalition für wen beschlossen haben und wo es noch offene Fragen gibt:
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Restaurants und Kneipen eine Steuersenkung und viele Beschäftigte mehr Kurzarbeitergeld: Die schwarz-rote Koalition will noch einmal nachlegen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Das kostet Milliarden. Was genau die Spitzen der Koalition für wen beschlossen haben und wo es noch offene Fragen gibt:
Was ist beim Kurzarbeitergeld geplant?
Das Kurzarbeitergeld soll angehoben werden, und zwar gestaffelt. Dies gilt für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens die Hälfte verringert wurde. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, dass diese Arbeitnehmer ab dem 4. Monat nun 70 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens erhalten – beziehungsweise 77 Prozent, wenn sie Kinder haben. Ab dem 7. Monat steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 beziehungsweise 87 Prozent – längstens bis Ende 2020. Außerdem dürfen Kurzarbeiter sich mit Nebenjobs mehr dazuverdienen als bisher.
Grund für die Aufstockung ist, dass viele Arbeitnehmer mit den derzeitigen Regeln nicht über die Runden gekommen sind und Mieten oder Ratenkredite fürs Auto oder Eigenheim nicht zahlen konnten. Nur einzelne Tarifverträge sehen vor, dass das Kurzarbeitergeld von den derzeitigen 60 auf fast 100 Prozent aufgestockt wird – in vielen Branchen gilt das nicht.
Mit dem Kurzarbeitergeld sollen Massenentlassungen verhindert werden. Es betrifft schon jetzt Hunderttausende Arbeitnehmer, denn rund jeder dritte Betrieb hat Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Bezahlt werden die Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit, die eine Rücklage von 26 Milliarden Euro hat. Deren Vorstandschef Detlef Scheele warnte vor zu komplizierten Regelungen und einem erhöhten Arbeitsaufwand.
Womit können Arbeitslose rechnen?
Weil das Wirtschaftsleben wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen ist, werden auch kaum neue Jobs vermittelt. Deswegen soll die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden – und zwar um drei Monate und für alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. IG Metall-Chef Jörg Hofmann sagte, es sei entscheidend, dass die Betroffenen nun nicht auf Hartz IV fielen.
Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre – vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate. Die Höhe liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Das steckt hinter den Steuersenkungen für die Gastronomie
Restaurants, Cafés und Bars gehören zu den Unternehmen, die vom Corona-Stillstand am heftigsten betroffen sind. Es ist überhaupt nicht absehbar, wann sie wieder richtig öffnen können. Deshalb braucht die Branche dringend Hilfe – und da reicht nach Ansicht der Koalition auch die bereits beschlossene Finanzspritze für kleine Unternehmen und Selbstständige nicht aus.
Die Gastronomie bekommt deshalb eine „Starthilfe“, die dann greift, wenn Biergärten, Restaurants und andere wieder öffnen dürfen. Für ihre Speisen müssen sie ab Juli für ein Jahr nur noch 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen – ähnlich, wie das bisher schon für den Außer-Haus-Verkauf per Lieferdienst gilt. Für Getränke dagegen gibt es keine Reduzierung – laut CSU-Chef Markus Söder unter anderem, weil man dies für Alkohol nicht wollte.
Nicht alle sind begeistert von der Lösung – denn sie bringt erst dann etwas, wenn die Gastronomen wieder Umsätze machen. Die SPD hätte lieber den Direktzuschuss ausgeweitet. Bei der CSU dagegen kann man sich vorstellen, die reduzierte Mehrwertsteuer auch länger als ein Jahr beizubehalten.