Bayern beschließt schrittweise Öffnung von Gaststätten und Hotels ab 18. Mai
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Nach wochenlangen Verboten und Beschränkungen hat das bayerische Kabinett eine weitreichende Lockerung der harten Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen.
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Nach wochenlangen Verboten und Beschränkungen hat das bayerische Kabinett eine weitreichende Lockerung der harten Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen.
Söder: Die Erfolge sind eindeutig
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen. Die Erfolge sind eindeutig“, sagte Ministerpräsident Markus Söder nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München. Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben – gewisse Kontaktbeschränkungen und ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bleiben aber bestehen.
Ab Mittwoch ist es erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen.
Ab kommenden Montag dürfen auch alle Geschäfte wieder öffnen, also auch alle größeren. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt. Nach wochenlanger Zwangspause dürfen in Bayern auch Gaststätten und Hotels schrittweise wieder öffnen: Außenbereiche von Gaststätten am 18. Mai, Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai, Hotels am 30. Mai.
Biergärten öffnen, Wellnessbereiche bleiben noch lange geschlossen
Ministerpräsident Markus Söder sagte heute nach einer Kabinettssitzung in München, da es draußen weniger Ansteckungen gebe, habe die Landesregierung entschieden, die Außengastronomie als Erstes zu öffnen. Das werde unter strengen Auflagen erfolgen, Kellner müssten etwa Masken tragen. Die Öffnung wird laut Söder mit strengen Kontrollen verbunden sein.
In weiteren Schritten sollen in Bayern weitere Bereiche der Gastronomie geöffnet werden. Mit 25. Mai dürfen laut dem Beschluss Restaurants öffnen. Die Gästezahl muss aber begrenzt bleiben, es gibt Vorgaben für die Desinfektion und gesonderte Tische etwa für Familien.
Zu Pfingsten, am 30. Mai, wird der Betrieb von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen erlaubt. Die Wellnessbereiche und Schwimmbäder der Unterkünfte dürfen aber nicht öffnen.