Sieg für Gastronomen in Gerichtsstreit wegen No-Show-Gebühr
Ausgebuchtes Lokal, aber ein Tisch bleibt leer, weil Gäste, die reserviert haben, nicht erscheinen, ohne rechtzeitig abgesagt zu haben. Ein Albtraum für Gastronomen. Denn gerade in der Spitzengastronomie mit ihren haardünnen Margen bedeutet ein unangekündigter „No-Show“ oft, dass ein Tisch nicht nachbesetzt werden kann, schmerzhafte Umsatzeinbußen sind die Folge. Das Zwei-Sterne-Restaurant Amelia in San Sebastián hat genau deshalb eine saftige No-Show-Gebühr eingerichtet und verrechnete drei Gästen im Sommer 2021 die Summe für 501 Euro für ihr Fernbleiben. Der Fall landete vor Gericht, das Urteil fiel zugunsten des Gastronomen aus.
Ausgebuchtes Lokal, aber ein Tisch bleibt leer, weil Gäste, die reserviert haben, nicht erscheinen, ohne rechtzeitig abgesagt zu haben. Ein Albtraum für Gastronomen. Denn gerade in der Spitzengastronomie mit ihren haardünnen Margen bedeutet ein unangekündigter „No-Show“ oft, dass ein Tisch nicht nachbesetzt werden kann, schmerzhafte Umsatzeinbußen sind die Folge. Das Zwei-Sterne-Restaurant Amelia in San Sebastián hat genau deshalb eine saftige No-Show-Gebühr eingerichtet und verrechnete drei Gästen im Sommer 2021 die Summe für 501 Euro für ihr Fernbleiben. Der Fall landete vor Gericht, das Urteil fiel zugunsten des Gastronomen aus.
Eine Studie aus der Schweiz zeigte kürzlich, dass die No-Show-Rate sich seit der Wiederöffnung der Gastronomie nach Corona verfünffacht hat. In der Gastronomie versucht man, sich mit Gebühren gegen das wachsende Problem zur Wehr zu setzen. Großer Verfechter dessen ist Zweisternekoch Thomas Imbusch (zum Podcast), der bereits seit der Gründung seines Restaurants 100/200 auf ein Ticketsystem setzt, bei dem Gäste ihre Plätze vorab bezahlen, wie beim Kauf von Konzert- oder Kinokarten.
Im Restaurant Amelia von Chefkoch Paulo Airaudo fällt laut Informationen auf dessen Webseite eine Gebühr von 291 Euro pro Person, wenn Gäste nicht auftauchen. Bis vier Tage vor dem Tag der Reservierung ist die Stornierung kostenfrei. Als eine Gruppe von drei Personen an jenem folgenreichen Tag im Juni also unentschuldigt fortblieb, wurden ihnen dafür 510 Euro verrechnet – sogar günstiger, als in den Geschäftsbedingungen des Restaurants festgesetzt. Einer der drei Gäste beschloss, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Denn die Nichteinhaltung der Reservierung sei keine Absicht gewesen, wie der Gast beteuerte. Er hatte seinen Aufenthalt im Hotel Villa Favorita, in dem das Restaurant liegt, um einen Tag verschoben. Fälschlicherweise war er davon ausgegangen, das Hotel würde dem Restaurant bescheidgeben. Der Irrtum kam ihm teuer zu stehen: Wie unter anderem Euro Weekly News berichtete, fiel dieser Tage das Urteil, der Gast bekommt sein Geld nicht zurück.