Mehr Ausfallsbonus für die österreichische Gastronomie
Finanzminister Blümel will die Auszahlung des Ausfallsbonus für von der Pandemie hart in Mitleidenschaft gezogene Unternehmen beschleunigen. Künftig kann der Ausfallsbonus bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragt werden, wie in einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen bekanntgegeben wurde. „Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können“, so der Minister.
Finanzminister Blümel will die Auszahlung des Ausfallsbonus für von der Pandemie hart in Mitleidenschaft gezogene Unternehmen beschleunigen. Künftig kann der Ausfallsbonus bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragt werden, wie in einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen bekanntgegeben wurde. „Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können“, so der Minister.
Zum Antrag des Ausfallsbonus mit 10. Dezember sind auch alle Neugründungen bis zum 1. November antragsberechtigt. Voraussetzungen sind mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im Vorjahresvergleich im November und Dezember 2019 bzw. 40 Prozent im Vergleich zu Jänner und Februar 2020 und März 2019. Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Mio. Euro (statt 1,8 Mio. bisher).
Härtefallfonds wird verlängert
Mit 1. Dezember wird auch der im September ausgelaufenen Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmen zu helfen. Von November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2000 Euro benatragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben. Das betreffe auch Zulieferer für die Gastronomie und Hotellerie in der Landwirtschaft die darauf angewiesen sind, dass ihre Produkte Absatz finden, fügte Köstinger hinzu. „Auch hier werden Härtefallfonds verlängert und die Prozentsätze bei Wirtschaftshilfen wie Ausfallsbonus und dergleichen angepasst.“
Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlusts. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019.