Drama um Gault&Millau: Gerichtsbeschluss schafft Klarheit

Der Gault&Millau wollte dem deutschen Herausgeber Henris Edition die Lizenz entziehen. Das OLG Düsseldorf kam nun zu einem Entschluss.
Februar 13, 2024 | Fotos: Henris Edition

Der Markenrechtsstreit zwischen den russischen Inhabern der Marke Gault&Millau International mit Sitz in Genf und dem deutschen Lizenznehmer Henris Edition (Rolling Pin berichtete) geht in den nächsten Akt. Laut einer Aussendung der Henris Edition bleibt der Verlag rechtmäßiger Lizenzinhaber. Als Basis dafür dient ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.

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Henris Edition wird die begonnene Arbeit bei Restauranttests und Weinverkostungen fortsetzen

Der Markenrechtsstreit zwischen den russischen Inhabern der Marke Gault&Millau International mit Sitz in Genf und dem deutschen Lizenznehmer Henris Edition (Rolling Pin berichtete) geht in den nächsten Akt. Laut einer Aussendung der Henris Edition bleibt der Verlag rechtmäßiger Lizenzinhaber. Als Basis dafür dient ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.

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Henris Edition wird die begonnene Arbeit bei Restauranttests und Weinverkostungen fortsetzen

Das OLG Düsseldorf habe mit seinem Beschluss (I-20 W 3/24) eindeutig Klarheit geschaffen und Henris Edition (ebenso wie zuvor schon das Landgericht Düsseldorf, Az.: 34 O 73/23) vollumfänglich Recht gegeben. In seltener Deutlichkeit hat das Gericht die erhobenen Vorwürfe als „unbegründet“, „nicht schlüssig“ und „nicht glaubhaft“ zurückgewiesen.

Keine Zahlungsrückstände

Es fehle an jeglichen Gründen für eine wirksame Kündigung des Lizenzvertrags. Die Behauptung, der Verlag sei mit Lizenzzahlungen im Rückstand, wurde vollumfänglich als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht wurde sogar noch deutlicher: Es betonte, dass nach dem eigenen Vortrag von Seiten Gault&Millau International sogar noch ein Guthaben zugunsten Henris Edition besteht. Pflichtverletzungen, wie die behaupteten Abweichungen vom Ranking-System oder graphischen Vorgaben, seien nicht feststellbar.

„Gault&Millau weist ausdrücklich jede Verbindung mit den Bewertungssystemen und -Methoden zurück, die derzeit von dem genannten ehemaligen Partner angewandt werden und die von unserer Marke weder genehmigt noch bestätigt wurden“, hatte der Lizenzgeber in der vergangenen Woche geschrieben.

Neuer Restaurantguide im Herbst

Das Gericht sieht in den Methoden des Verlags jedoch keine Markenverletzung. Damit bleibt Henris Edition rechtmäßiger Inhaber der Lizenz für Gault&Millau in Deutschland. Im Herbst soll die neue Ausgabe veröffentlicht werden.

„Wir waren über die unhaltbaren und böswilligen Vorwürfe zutiefst betroffen“, sagt Geschäftsführerin der Henris Edition Hannah Fin-Eder. „Gleichzeitig sind wir dankbar für den großen Rückhalt, den wir von Restaurants, Winzerinnen und Winzern sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern erfahren haben. Wir werden weiterhin unserem Anspruch an höchste Qualität und besten Service gerecht und danken für das Vertrauen unserer Kunden und Partner.“

Henris Edition fordert die Lizenzgeber auf, zur professionellen Arbeit zurückzukehren und die eigene Marke nicht weiter unnötig zu beschädigen. Mit-Gründer Hans Fink: „Offensichtlich haben die Angriffe der russischen Investoren auf uns als deutschen Lizenznehmer ganz andere Hintergründe als unsere seriöse Umsetzung der gültigen Lizenz. Wir werden gegen die ruf- und geschäftsschädigenden Behauptungen von letzter Woche entschieden vorgehen.“

Seit 2022 ist Henris Edition Lizenznehmer der Marke Gault&Millau. Der Verlag publiziert regelmäßig die Testergebnisse von mehr als fünfzig Restaurant- und Weintestern. Vor Kurzem hatte Henris Edition Veränderungen zur Veröffentlichung von Restaurantbewertungen angekündigt: „Zukünftig sind die Berichte und Bewertungen bereits unterjährig innerhalb von wenigen Wochen nach den anonymen Besuchen in der Gault&Millau by Henris App abrufbar. Ein weiteres Novum ist die Schaffung einer Community, die den gastronomie-affinen Nutzerinnen und Nutzern das Feedback über eine ‚Test-as-a-Tester‘-Funktion in der App ermöglicht.“

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