Booking.com zu Rekordstrafe verdonnert: „Hotels unter Druck“, sagt ÖHV

Der Reisebüro-Riese Booking.com wurde in Spanien zu einer Strafe von 413 Millionen Euro verurteilt. Die Hintergründe und eine Forderung der Hoteliervereinigung.
August 7, 2024 | Fotos: Shutterstock

Nachdem Spanien vor Kurzem im Kampf gegen Massentourismus – und der damit verbundenen steigenden Mietkosten – angekündigt hat, verstärkt Druck auf Kurzzeitvermieter wie Airbnb zu machen, geht es jetzt dem Online-Reisebüro Booking.com an den Kragen. Das in seiner Sparte weltweit führende Unternehmen soll eine Strafe von 413,2 Millionen Euro zahlen. Die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC hatte dem Unternehmen unter anderem vorgeworfen, Hotels unfaire Bedingungen aufgezwungen zu haben.

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Booking.com kontrolliert in vielen Ländern mehr als 70 Prozent des Marktes für Online-Hotelbuchungen

Nachdem Spanien vor Kurzem im Kampf gegen Massentourismus – und der damit verbundenen steigenden Mietkosten – angekündigt hat, verstärkt Druck auf Kurzzeitvermieter wie Airbnb zu machen, geht es jetzt dem Online-Reisebüro Booking.com an den Kragen. Das in seiner Sparte weltweit führende Unternehmen soll eine Strafe von 413,2 Millionen Euro zahlen. Die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC hatte dem Unternehmen unter anderem vorgeworfen, Hotels unfaire Bedingungen aufgezwungen zu haben.

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Booking.com kontrolliert in vielen Ländern mehr als 70 Prozent des Marktes für Online-Hotelbuchungen

In einer Mitteilung der Behörde heißt es, Booking.com habe seine dominante Position in den letzten fünf Jahren missbraucht. Und zwar zum Nachteil von konkurrierenden Plattformen, aber auch von den Hotels, die die Plattform nutzen.

Beispielsweise habe das Unternehmen Hotels daran gehindert, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Preise als über die Plattform von Booking.com anzubieten. Gleichzeitig soll sich Booking.com vorbehalten haben, Rabatte und Preissenkungen ohne Absprache mit den betroffenen Hotels anzubieten.

Booking.com wies die Vorwürfe zurück und will sich gegen das Urteil der Behörde wehren.

Deutsches Bundeskartellamt war Vorreiter

Einige andere europäische Länder haben sich bereits gegen die Bestpreis-Garantie von Booking.com gewehrt und entsprechende Gesetze erlassen. In Deutschland ist die Klausel bereits seit 2015 verboten.

Der Kernkritikpunkt der CNMC ist, dass Hotels dermaßen von Booking.com abhängig gemacht werden, dass der Wettbewerb erheblich eingeschränkt ist.

Der Marktanteil von Booking.com schwankte seit 2019 zwischen 70 und 90 Prozent.

ÖHV äußert Forderungen

Booking.com hat in Österreich einen Marktanteil von rund 75 Prozent, sagt der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) Markus Gratzer. „Zwar emanzipieren sich die heimischen Hotels immer weiter, dennoch fühlen sich 4 von 10 Hotels von den Geschäftsbedingungen der Onlinevermittler unter Druck gesetzt„, zitiert er die Ergebnisse der ÖHV-Vertriebsstudie Hotellerie 2024. Von dem internationalen Online-Multi fordert Gratzer mehr Transparenz und einen Umgang auf Augenhöhe mit den Hotelbetrieben. Umfassende Untersuchungen durch die Wettbewerbsbehörden sind unerlässlich, die EU-Kommission hat gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) Booking als Gatekeeper für seinen Online-Vermittlungsdienst Booking.com benannt.

Seit Jahren schult die ÖHV Betriebe in Sachen Direktvertrieb im Internet: „Die Arbeit macht sich bezahlt. 67 Prozent aller Buchungen bei ÖHV-Hotels kommen mittlerweile über direkte Kanäle wie E-Mail oder die eigene Website. Das ist eine klassische Win-win-Situation für die Betriebe und die Gäste. Denn nur direkt beim Hotel finden Sie garantiert das beste Angebot zum besten Preis“, zeigt Gratzer auf.

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