Sexuelle Belästigung nach Dienstschluss – Kellnerin bekommt Schadenersatz
Für viele Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie gehört sexuelle Belästigung zum Alltag. Ganze 79 Prozent der weiblichen Befragten gaben in einer Umfrage der Arbeiterkammer Wien (AK) an, in den letzten zwei Jahren sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet zu haben.
Dass es für Betriebe nicht ohne Folgen bleibt, wenn sie nicht richtig auf solche Vorkommnisse reagieren, zeigt ein kürzlich vor Gericht verhandelter Fall.
Für viele Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie gehört sexuelle Belästigung zum Alltag. Ganze 79 Prozent der weiblichen Befragten gaben in einer Umfrage der Arbeiterkammer Wien (AK) an, in den letzten zwei Jahren sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet zu haben.
Dass es für Betriebe nicht ohne Folgen bleibt, wenn sie nicht richtig auf solche Vorkommnisse reagieren, zeigt ein kürzlich vor Gericht verhandelter Fall.
Eine Kellnerin ging nach Dienstschluss mit einer Freundin und einem Kollegen feiern. Nach der Sperrstunde setzten sie den Abend in ihrer Wohnung fort, wo die Freundin bald einschlief. Als die Kellnerin den Kollegen bat, zu gehen, bedrängte er sie sexuell. Sie konnte sich ins Badezimmer flüchten und die Polizei rufen. Die Beamten fanden einen aggressiven, stark betrunkenen Mann und eine verängstigte Frau vor. Der Mann wurde festgenommen.
Der Arbeitgeber kündigte daraufhin nicht nur dem Täter, sondern auch der betroffenen Frau. Begründet wurde dies damit, dass sie Unruhe ins Team bringe, da sie den Vorfall mit Kolleg:innen besprochen hatte und nicht mehr mit dem Täter zusammenarbeiten wollte. Der Chef bezeichnete sie als „unsicher“ und kündigte an, den Täter wieder einzustellen, falls das Strafverfahren ohne Verurteilung endet. Er drängte sie außerdem, eine einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben.
Ein Gericht urteilte, dass der Arbeitgeber die Frau diskriminiert und in ihrer Würde verletzt hatte, und sprach ihr 4000 Euro Schadenersatz zu.
Die AK fordert den Gesetzgeber dazu auf, Unternehmen mehr in die Pflicht zu nehmen. „Bei fehlendem Präventionskonzept sollen es mindestens 5000 Euro Schadenersatz sein“, sagt Ludwig Dvorák, AK Bereichsleiter Rechtsschutz. Außerdem appelliert er an die Betriebe, den von AK, Gewerkschaft vida und Wirtschaftskammer Wien ausgearbeiteten Leitfaden „Schutzkonzept gegen sexuelle Belästigung in der Wiener Gastronomie“ anzuwenden.
Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:
Website: Sexuelle Belästigung | Arbeiterkammer
Der Verein sprungbrett bietet in Kooperation mit der AK Wien eine Telefonberatung für Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an – vertraulich, kostenlos (ortsüblicher Telefontarif) und auf Wunsch anonym. 0670/600 70 80