Mehr Geld für Beschäftigte im Hotel und Gastgewerbe
Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen sind erfolgreich beendet: ab 1. Mai 2018 steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Gehälter um durchschnittlich 2,3 Prozent. Lehrlinge erhalten je nach Lehrjahr zwischen 20 und 30 Euro mehr, was im Durchschnitt einer Erhöhung von 2,9% gleichkommt. Der Nachtarbeitszuschlag und die Fremdsprachenzulage erhöhen sich jeweils um 0,50 Euro, die Fehlgeldentschädigung wird um einen Euro angehoben. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt ab 1. Mai 1.500 Euro betragen, wovon fast die Hälfte der rund 220.000 Beschäftigten profitieren werden.
Ausschließliches Festlohnsystem in sechs Bundesländern
In zwei weiteren Bundesländern gilt ab dem 1. Mai 2018 ausschließlich das Festlohnsystem: Arbeitnehmer in Kärnten und Salzburg wissen somit schon am Anfang des Monats, was sie am Ende des Monats bekommen und können so besser planen. Das Festlohnsystem garantiert den Beschäftigten ein höheres Grundeinkommen. Sie sind nicht mehr abhängig vom Umsatz, der mit dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielt wird. Es ist auch sichergestellt, dass mit der Umstellung niemand weniger verdient als bisher.