Felix Adlon, der Ur-Ur-Enkel von Lorenz Adlon, der 1905 das Grundstück am Brandenburger Tor gekauft und dort das Hotel Adlon erbaut hat, geht vor Gericht. Er will das Hotel, das seit der Nachkriegszeit nicht mehr im Familienbesitz ist, zurückhaben. Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Grundstück enteignet worden.
Felix Adlon, der Ur-Ur-Enkel von Lorenz Adlon, der 1905 das Grundstück am Brandenburger Tor gekauft und dort das Hotel Adlon erbaut hat, geht vor Gericht. Er will das Hotel, das seit der Nachkriegszeit nicht mehr im Familienbesitz ist, zurückhaben. Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Grundstück enteignet worden.
„Meine Frau Nina und ich sind es unseren Kindern und meinen Ahnen schuldig, dieses Unrecht wieder gut zu machen“, sagt Felix Adlon der Bild Zeitung. Der Nachfahre der Hoteliersfamilie ist heute Filmemacher. Auch wenn die Adlons mittlerweile andere Karrieren eingeschlagen haben, schwelgen die Nachfahren immer noch in Erinnerungen an die goldene Zeit als Eigentümer der Berliner Luxusimmobilie. 1996 co-produzierte Felix Adlon den Doku-Spielfilm In der glanzvollen Welt des Hotel Adlon.
Der Streit um die Rückübertragung begann schon Mitte der 90er Jahre. Inzwischen hat Adlon neue Dokumente ans Licht gebracht, die Rolle der Adlons im Nationalsozialismus in Frage stellen sollen. Briefe sollen belegen, dass Hedda und Luis Adlon, der nach sowjetischer Kriegsgefangenschaft starb, gar keine Nazis waren.
Adlons Rechtsanwalt Wolfgang Peters glaubt beweisen zu können, dass die Adlons einen Anspruch auf Entschädigung haben: „Die Nazis haben die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt“, so der Anwalt.
Ein Brand Anfang Mai 1945 hatte das ursprüngliche Hotel großteils Zerstört. Wenige Jahre später enteigneten die Sowjets das Grundstück. 1997 wurde das neue Hotel Adlon am Pariser Platz eröffnet – ohne Beteiligung der Adlon-Familie.
Im Rechtsstreit geht es neben der Frage, ob den Adlons Entschädigungen zustehen, auch darum, ob beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf. Dafür müsste die geltende Rechtssprechung geändert werden.