Gesetzesentwurf zur Impfpflicht: 600 Euro Strafe alle drei Monate

Höchststrafe von 3.600 Euro, aber keine Beugehaft für Impf-Verweigerer: Was der unveröffentlichte Gesetzesentwurf für die Impfpflicht in Österreich vorsieht.
Dezember 7, 2021 | Fotos: Shutterstock/PhotoSGH

Ob die für Februar kommenden Jahres angekündigte Impfpflicht in Österreich tatsächlich kommen würde, sorgte in der Bevölkerung für reichlich Diskussionsstoff. Ein unveröffentlichter Gesetzesentwurf, über den mehrere österreichische Medien berichteten, darunter Der Standard, Kurier und Heute, spricht von deftigen Geldstrafen für Personen, die sich auch nach der offiziellen Vorwarnung nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen.

Strafen sind demnach in der Höhe von bis zu 600 Euro alle drei Monate vorgesehen. Die Höchststrafe liegt bei 3.600 Euro pro Jahr. Ausnahmen soll es geben für Schwangere, Kinder bis 14 Jahren, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Kalender mit Coronatest und Spritze
Ab Februar 2022 kann es teuer werden, die Corona-Impfung zu verweigern

Ob die für Februar kommenden Jahres angekündigte Impfpflicht in Österreich tatsächlich kommen würde, sorgte in der Bevölkerung für reichlich Diskussionsstoff. Ein unveröffentlichter Gesetzesentwurf, über den mehrere österreichische Medien berichteten, darunter Der Standard, Kurier und Heute, spricht von deftigen Geldstrafen für Personen, die sich auch nach der offiziellen Vorwarnung nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen.

Strafen sind demnach in der Höhe von bis zu 600 Euro alle drei Monate vorgesehen. Die Höchststrafe liegt bei 3.600 Euro pro Jahr. Ausnahmen soll es geben für Schwangere, Kinder bis 14 Jahren, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

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Mückstein verweist auf laufende Gespräche

Die Impfpflicht soll ab 1. Februar 2022 gelten. Am 15. Februar bekommen alle Ungeimpften eine schriftliche Aufforderung, zur Impfung zu gehen, ab 15. März werden die ersten Strafen ausgesprochen.

Beschlossene Sache ist die Regelung noch nicht. Das Gesundheitsministerium will nächste Woche die finale Gesetzgebung veröffentlichen. Auf Anfrage des ORF will Mückstein den Gesetzesentwurf nicht kommentieren und verweist auf laufende Gespräche mit Fachleuten, der Opposition sowie Vertretern der Zivilgesellschaft. Offen sei beispielsweise noch die Frage, welche Krankheiten eine Ausnahme von der Impfpflicht ermöglichen. Was der Gesundheitsminister aber bestätigen konnte: Eine Beugehaft für Impfverweigerer sei keinesfalls geplant.

Jetzt, wo sich die Pläne zur Impfpflicht konkretisieren, suchen augenscheinlich immer mehr Impfgegner nach Schlupflöchern. So wird eine Welle an Abmeldungen aus dem elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) erwartet. In den Sozialen Medien wurde laut Medienberichten verbreitet, dass so die Impfpflicht umgangen werden könne. Allerdings haben Abmeldungen aus dem ELGA keine Auswirkungen, der Impfstatus bleibt weiterhin gespeichert. Wenn man sich bei ELGA abmeldet, verliere man alleine die Vorteile zur Patientensicherheit und Komfort, den Impfpass behalte man aber weiter, stellte ELGA-Geschäftsführer Franz Leisch klar.

Zur Impfung anmelden kann man sich unter anderem im Web-Portal des Österreichischen Roten Kreuzes, oesterreich-impft.at

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