Es handelt sich bei der Gehaltsumwandlung um eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Auf Grund vertraglicher Vereinbarung zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Teilbetrag vom Bruttolohn ab und überweist ihn an die Pensionskasse. Dieser Betrag steht dem Arbeitnehmer zu, wenn er in Pension geht. Er kann dann entweder eine einmalige Auszahlung oder eine lebenslange Zusatzrente erhalten. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass er Steuerzahlungen bis ins Rentenalter aufschieben kann und der Arbeitgeber braucht weniger Lohnkosten um das Bruttogehalt aufzubringen, da er den Arbeitgeberanteil der Sozialbeträge spart. Deshalb wäre es möglich das Bruttogehalt ohne Mehrausgeben zu erhöhen.