Ein Freibetrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage. Wird er überschritten, so muss nur die Differenz versteuert werden. (Im Gegensatz dazu muss bei übersteigen einer Freigrenze der gesamte Betrag versteuert werden.) Ein Freibetrag kann auch im Wege der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.